Im Rahmen unseres PRAXIS-CHECK prüfen wir konkret u.a. den Status

• des nach § 7 MPBetreibV zu führenden MEDIZINPRODUKTEBUCHS,
• des nach § 8 MPBetreibV zu führenden BESTANDSVERZEICHNISSES,
• der nach § 5 MPBetreibV notwendigen Maßnahmen zum Betreiben und Anwenden eines Medizinproduktes,
• der Umsetzung der nach § 6 MPBetreibV vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Kontrollen (STK),
• der Umsetzung der nach § 11 MPBetreibV vorgeschriebenen messtechnischen Kontrollen (MTK)
• der getroffenen Maßnahmen zur Instandhaltung gem. § 3 MPBetreibV

Selbstverständlich prüfen wir auch, ob und wie die Prüfungen nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V3 durchgeführt und dokumentiert wurden.